21. September 2023

Antrag: Sachstand Prüfung der Umsetzung der Rechtsverordnung des Landes gemäß §201a BauGB „Baulandmobilisierungs-Verordnung“

Für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.11.23 haben wir folgenden Antrag gestellt:

Sachstand Prüfung der Umsetzung der Rechtsverordnung des Landes gemäß §201a BauGB „Baulandmobilisierungs-Verordnung“

Beschlussentwurf:

Die Verwaltung legt spätestens zur Sitzung im Februar 2024 die Prüfergebnisse vor, in weit die erweiterten baurechtlichen Instrumente nach obiger Rechtsverordnung zur Mobilisierung von Bauland im Stadtgebiet angewendet werden können. Die Verwaltung legt einen verbindlichen Fahrplan vor, wie bis spätestens in der ersten Sitzung nach den Sommerferien 2024 die Instrumentarien (Besonderes Vorkaufsrecht, Befreiungen des Bebauungsplanes zugunsten von Wohnungsbau im Einzelfall und Anordnung eines Baugebots) in der Praxis für welche Flächen angewendet werden können. Insbesondere bei einer möglichen Anwendung der §175 Absatz 2 Satz2 und §176 Absatz Satz 1 Nummer 3 (Baugebot) soll die Verwaltung auch Baukörper und/oder Flächen identifizieren, die für die planerische Entwicklungen von besonderer Bedeutung sind, z.B. im Rahmen des Masterplans Innenstadt. Die Verwaltung erarbeitet in diesem Zusammenhang Möglichkeiten zum Erwerb dieser Baukörper/Flächen.

Begründung:

Durch die Befristung der erweiterten baurechtlichen Instrumentarien nach obiger Rechtsverordnung auf den 31.12.2026 und den in der Praxis regelmäßig langen Zeitabläufen in der Umsetzung sieht die GRÜNE Fraktion Handlungsdruck, um die Möglichkeiten der Rechtsverordnung auch praktisch nutzen zu können. Dies ist bereits in der ursprünglichen Antragsstellung dokumentiert worden und soll nunmehr mit einem erneuten konkretisierenden Beschluss erneuert werden.

Ansprechpartner: Thomas Möws