6. Mai 2024

Antrag: Temporäre außergewerbliche Nutzung von Leerständen in der Innenstadt

Für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.06.24 haben wir folgenden Antrag gestellt:

Temporäre außergewerbliche Nutzung von Leerständen in der Innenstadt

Beschlussentwurf: Die Verwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten zur temporären außergewerblichen Nutzung von Leerständen in der Innenstadt, zum Beispiel für Unterbringung von Obdachlosen, Kinderbetreuungsangeboten, Veranstaltungsmöglichkeiten usw.

Sie fragt bei den Ladenbesitzenden entsprechendes Interesse und Bereitschaft ab in der Winterzeit für obige Themen Räumlichkeiten zu vermieten. Die Miethöhe soll sich dabei in analoger Form an den Rahmenbedingungen des laufenden Förderprogramms orientieren. Die Mietverträge sind so zu konzipieren, dass für beide Seite eine möglichst zeitnahe Kündigung möglich ist.

Begründung: Insbesondere in der kalten Jahreszeit sind Außenaktivitäten beschränkt verträglich. Daher soll für verschiedene soziale Gruppen Angebote geschaffen werden, die Leerstände in der FGZ temporär zu nutzen. Stadt und TROWISTA sollen hierzu Gespräche mit den Eigentümern über etwaige Mietkosten und zeitliche Befristungen der Mietverhältnisse verhandeln.

Ansprechpartner: Thomas Möws