21. September 2023

Antrag: Verbot von Schottergärten in B-Plänen festschreiben

Für die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses haben wir folgenden Antrag gestellt:

Verbot von Schottergärten in B-Plänen festschreiben

Beschlussentwurf:

Die Verwaltung schreibt in allen Bebauungsplänen ein Verbot zur Einrichtung von Schottergärten auf der neuen Rechtsgrundlage des Bauordnungsgesetzes NRW ab 01.01.2024 fest. Sie prüft in diesem Zusammenhang rechtliche Möglichkeiten auf der Grundlage der Rechtsänderungen bereits bestehende „Schottergärten“ im Sinne des Gesetzgebers zurückbauen zu lassen.

Die Verwaltung wird aufgefordert auf der Grundlage geeigneter Werbemaßnahmen, z.B. unter Verwendung des Flyers des Städte- und Gemeindebundes, die Eigentürmer*innen zu sensibilisieren und, einen entsprechenden Haushaltsbeschluss vorausgesetzt, für die zeitlich begrenzte Förderung der Stadt eine Kampagne zu starten.

Begründung:

Die Änderungen im Baugesetzbuch NRW erlauben es nach Aussage der zuständigen Ministerin auch bestehende Schottergärten verpflichtend zurückbauen zu lassen. In diesem Zusammenhang soll der obige Beschluss ergänzt werden, um die Prüfung bereits bestehende Schottergärten zurückbauen zu lassen.

Dabei soll es im Jahr 2024 mit einer Informationskampagne und stärkerer Fördermöglichkeiten Anreize geschaffen werden, Schottergärten umzuwandeln.

Ansprechpartner: Thomas Möws