26. Mai 2023

Antrag: Wiederaufnahme Einführung einer Verpackungssteuer

Folgender Antrag wurde für den RAT am 13.06.23 gestellt:

Wiederaufnahme Einführung einer Verpackungssteuer

Beschlussentwurf:

Die Verwaltung prüft die Einführung einer Verpackungssteuer nach Tübinger Modell ab dem 01.01.2025. Im Jahr 2024 sollen betroffene Gastronomen für das Thema sensibilisiert und bei der Einführung von Mehrwegpackung bzw. -geschirr unterstützt werden. Die Verwaltung führt dazu, in Zusammenarbeit mit der RSAG, Informationsveranstaltungen und Werbekampagnen durch u.a. mit dem Ziel eines stadtweit einheitlichen Mehrwegsystems.

Im Haushalt 2025 soll ein kreditfinanziertes Förderprogramm in Höhe von 100.000 EUR für Kleingastronomen eingerichtet werden. Die Verwaltung prüft, ob Auszahlung und Abwicklung der Förderung durch einen externen Dritten abgewickelt werden können.

Ab 2026 fließen die erwarteten Einnahmen der Verpackungssteuer zu 100% in dieses Förderprogramm.

Begründung:

Müllhaufen aus Einwegverpackungen sind im Stadtgebiet ein unerwünschter Anblick und verursacht beim Baubetriebshof einen unnötigen Personalaufwand und dadurch erhebliche Kosten.

Mit der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, die sich insbesondere auf die immense Müllmenge von Einwegverpackungen bezieht, ist eine kommunale Verpackungssteuer grundsätzlich rechtlich zulässig. Die Stadt Tübingen hat bereits ein System etabliert, welches sich aus GRÜNER Sicht auf die Stadt Troisdorf übertragen ließe.

Die Steuer soll dabei bewusst nicht zur Finanzierung des städtischen Haushaltes dienen, sondern ein Umdenken in der Verwendung von Einwegverpackungen und Müllvermeidung erreichen.

Ansprechpartner: Thomas Möws