21. April 2019

Nutzung des Solarkatasters NRW für öffentliche Gebäude

21.04.2019

Beschlussentwurf: Die Verwaltung prüft über eine Abfrage des Solarkatasters NRW die energetischen und finanziellen Erträge einer Solaranlage auf allen Dächern stadteigener Gebäude und berichtet in einer der nächsten Sitzungen des Umwelt- und Verkehrsausschusses über die Ergebnisse.

Begründung: Laut Aussage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist es nunmehr mit dem Solarkataster NRW möglich, belastbare Informationen über die zu erwartenden energetischen und finanziellen Erträge einer Solaranlage zu bekommen.
Auf Landesebene liegt derzeit ein Entschließungsantrag in den Fachausschüssen, der zum Ziel hat, die Solarenergieproduktion in NRW weiter auszubauen. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, auf der kommunalen Ebene die entsprechenden Potenziale zu ermitteln.

Ansprechpartner: Thomas Möws